ISSN 2587-5191 (Druckversion)
ISSN 2667-9817 (Internet)
Die „Deutsch-Georgische Zeitschrift für Rechtsvergleichung“ ist ein von deutschen und georgischen Juristen herausgegebenes Periodikum, das den Zweck verfolgt, aktuelle Probleme des georgischen Rechts in rechtvergleichender Hinsicht zu behandeln.
Die Rezeption des deutschen Rechts bzw. generell die Rezeption eines jeglichen Rechtssystems ist kein Prozess, der durch das Verabschieden identischer Rechtsnormen als beendet angesehen werden darf. Dies ist im Gegenteil nur der Anfang, am Ende steht die Schaffung eines selbständigen und autarken Rechtssystems, das schon aus sich selbst Regelungen und Rechtsinstitute generieren kann, die nur diesem System eigen sind. Das georgische Recht ist von diesem Ziel leider weit entfernt. Wie die letzten Gesetzesänderungen verdeutlichen, sucht der georgische Gesetzgeber immer eine konkrete Norm in fremden Rechtsordnungen, die er dann mechanisch übernimmt. Oft nimmt er als Muster nicht nur das deutsche Recht, sondern auch anglo-amerikanische Rechtsordnungen, was normalerweise noch weniger passende Rechtsfiguren hervorbringt. Diese Mischung von verschiedenen Rechtssystemen bzw. Elementen aus verschiedenen Rechten ist gemeinhin unmöglich und bildet als Ergebnis nur Fremdkörper heraus, die mit anderen Rechtsinstituten nicht kompatibel sind und die Entwicklung eines schlüssigen Rechtssystems behindern.
Im Gegensatz dazu ist es notwendig, anstatt der Übernahme konkreter Regelungen und Rechtsfiguren, den Blick auf die dahinterstehenden fundamentalen Dogmen zu werfen, deren wirkliches Gehalt nur im rechtsvergleichenden Diskurs ans Licht kommt. Man kann das georgische Recht nicht durch das mechanische Kopieren, sondern nur durch das Gegenüberstellen der Rechtsordnungen entwickeln, da dabei nur die Konturen verschiedener Rechtsordnungen herauskristallisiert werden und nicht nur die fremde, sondern vor allem auch die eigene Rechtsordnung besser verstanden wird. Hierbei soll die Rechtswissenschaft eine entscheidende Rolle spielen, da nur sie ein tragendes Gebilde aufbauen kann, das dann allen Vertretern der juristischen Zunft die Möglichkeit geben wird, ihren Beitrag dazu zu leisten. Die Zeitschrift verfolgt den Zweck, ein Forum für solche Diskussionen zu schaffen.
Die „Deutsch-georgische Zeitschrift für Rechtsvergleichung“ ist ein Forum für Lehre und Wissenschaft, in dem neben traditionellen Abteilungen spezielle Rubriken der Falllösung, den Grundfällen und den Rechtsprechungsanmerkungen gewidmet sind. Als Autor darf jeder deutsche oder georgische Jurist dazu beitragen, der über die rechtsvergleichende Thematik arbeitet. Die Zeitschrift wird viermal pro Jahr sowohl auf Deutsch als auch auf Georgisch erscheinen.
Die vorliegende Publikation wird durch finanzielle Unterstützung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V (Irz) herausgegeben.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 berät die Deutsche Stiftung für internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) ihre Partnerstaaten im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Reformierung ihrer Rechtssysteme und der Justizwesen. Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung sind Voraussetzung, um grundrechtliche Freiheiten zu wahren, stabile staatliche und gesellschaftliche Strukturen zu stärken sowie wirtschaftliches Wachstum anzuregen. Diesen Entwicklungsprozess zu unterstützen ist Aufgabe der IRZ, wobei die Bedürfnisse des jeweiligen Partnerstaats immer im Mittelpunkt stehen.
Die Zusammenarbeit mit Georgien basiert auf einer gemeinsamen Erklärung zwischen dem georgischen Justizministerium und dem Bundesministerium der Justiz von 2005 und wurde im Jahr 2006 aufgenommen. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Umsetzung internationaler Abkommen in georgisches Recht, in der Beratung im Straf- und Strafvollzugsrecht sowie der Ausund Fortbildung von Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern.