Die „Deutsch-Georgische Zeitschrift für Rechtsvergleichung“
ist ein von deutschen und georgischen Juristen herausgegebenes Periodikum, das den Zweck verfolgt, aktuelle Probleme des georgischen Rechts in rechtvergleichender Hinsicht
zu behandeln.
Die Rezeption des deutschen Rechts bzw. generell die Rezeption eines jeglichen Rechtssystems ist kein Prozess, der
durch das Verabschieden identischer Rechtsnormen als beendet angesehen werden darf. Dies ist im Gegenteil nur der
Anfang, am Ende steht die Schaffung eines selbständigen
und autarken Rechtssystems, das schon aus sich selbst Regelungen und Rechtsinstitute generieren kann, die nur diesem System eigen sind. Das georgische Recht ist von diesem
Ziel leider weit entfernt. Wie die letzten Gesetzesänderungen verdeutlichen, sucht der georgische Gesetzgeber immer
eine konkrete Norm in fremden Rechtsordnungen, die er
dann mechanisch übernimmt. Oft nimmt er als Muster nicht
nur das deutsche Recht, sondern auch anglo-amerikanische
Rechtsordnungen, was normalerweise noch weniger passende Rechtsfiguren hervorbringt. Diese Mischung von verschiedenen Rechtssystemen bzw. Elementen aus verschiedenen
Rechten ist gemeinhin unmöglich und bildet als Ergebnis
nur Fremdkörper heraus, die mit anderen Rechtsinstituten
nicht kompatibel sind und die Entwicklung eines schlüssigen
Rechtssystems behindern.
Im Gegensatz dazu ist es notwendig, anstatt der Übernahme konkreter Regelungen und Rechtsfiguren, den Blick auf
die dahinterstehenden fundamentalen Dogmen zu werfen,
deren wirkliches Gehalt nur im rechtsvergleichenden Diskurs
ans Licht kommt. Man kann das georgische Recht nicht durch
das mechanische Kopieren, sondern nur durch das Gegenüberstellen der Rechtsordnungen entwickeln, da dabei nur
die Konturen verschiedener Rechtsordnungen herauskristallisiert werden und nicht nur die fremde, sondern vor allem auch die eigene Rechtsordnung besser verstanden wird.
Hierbei soll die Rechtswissenschaft eine entscheidende Rolle
spielen, da nur sie ein tragendes Gebilde aufbauen kann, das
dann allen Vertretern der juristischen Zunft die Möglichkeit
geben wird, ihren Beitrag dazu zu leisten. Die Zeitschrift verfolgt den Zweck, ein Forum für solche Diskussionen zu schaffen.
Die „Deutsch-georgische Zeitschrift für Rechtsvergleichung“
ist ein Forum für Lehre und Wissenschaft, in dem neben traditionellen
Abteilungen spezielle Rubriken der Falllösung,
den Grundfällen und den Rechtsprechungsanmerkungen
gewidmet sind. Als Autor darf jeder deutsche oder georgische
Jurist dazu beitragen, der über die rechtsvergleichende
Thematik arbeitet. Die Zeitschrift wird viermal pro Jahr sowohl
auf Deutsch als auch auf Georgisch erscheinen.
წინამდებარე პუბლიკაცია გამოიცემა გერმანიის საერთაშორისო სამართლებრივი თანამშრომლობის ფონდის (IRZ) ფინანსური მხარდაჭერით
Seit ihrer Gründung im Jahr 1992 berät die Deutsche Stiftung für internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) ihre Partnerstaaten im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Reformierung ihrer Rechtssysteme und der Justizwesen. Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung sind Voraussetzung, um grundrechtliche Freiheiten zu wahren, stabile staatliche und gesellschaftliche Strukturen zu stärken sowie wirtschaftliches Wachstum anzuregen. Diesen Entwicklungsprozess zu unterstützen ist Aufgabe der IRZ, wobei die Bedürfnisse des jeweiligen Partnerstaats immer im Mittelpunkt stehen.
Die Zusammenarbeit mit Georgien basiert auf einer gemeinsamen Erklärung zwischen dem georgischen Justizministerium und dem Bundesministerium der Justiz von 2005 und wurde im Jahr 2006 aufgenommen. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Umsetzung internationaler Abkommen in georgisches Recht, in der Beratung im Straf- und Strafvollzugsrecht sowie der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern.